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Überstunden! Kann eine Betriebsvereinbarung unwirksam sein?

Von Manfred Gadau, (Kommentare: 0)

Natürlich kann eine Betriebsvereinbarung vor Gericht als nicht wirksam angesehen werden wie in diesem zugrunde liegenden Fall. Was war der Streitpunkt der Kontrahenten?

Nun, es gab eine Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Gesamtbetriebsrat in diesem Fall. Und diese Vereinbarung, die im Rahmen einer vereinbarter „Vertrauensarbeitszeit“ ( in diesem Fall Gewerkschaftssekretäre „ dazu führte das Mehrarbeit zu leiten sei. Zum Ausgleich hierfür sollte pauschal eine näher bestimmte Anzahl von freien Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt Werden. Das angerufene Bundesar

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Änderungen des Artikel 9 der Richtlinie 561/2006/EG

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

  1. Artikel 9 wird wie folgt geändert:

       9.a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„ ( 1 ) Legt ein Fahrer , der ein Fahrzeug begleitet , das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn  befördert wird , eine regelmäßige tägliche Ruhezeit oder eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit ein, so darf diese Ruhezeit abweichend von Artikel 8 nicht mehr als zwei Mal durch andere Tätigkeiten unterbrochen werden , deren Gesamtdauer eine Stunde nicht überschreiten darf. Während dieser regelmäßigen täglichen Ruhezeit oder reduzierten wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine Schlafkabine, eine Schlafkoje oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen.

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Ja wenn das so einfach ist, dann Bitte auch so für LKW und Busfahrern aktiv werden!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Letztens im TV sahen wir die (Achtung ab jetzt viel Satire alla einer gewissen Glosse aus Berlin) die „Marie Antoinette „der selbigen Kaste! Was hatte sie zu verkünden an das popelige Fußvolk und Steuer – Leibeigene?

Na, wer ahnte es nicht? Eine neu Zwangssteuer für was auch immer nennt sich wie CO2 „Bepreisung „nun auch nicht Steuer, sondern Abgabe für „das Tierwohl „! Ein Rheinländer würde an diesem Punkt zu der neuen Erkenntnis kommen das ganze Jahr ist Karneval oder wir haben es mit Spätfolgen von BSE zu tun.

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Diese Änderungen treten heute in Kraft

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

 

 

Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen, sowie Lkw mit Anhängern, dürfen während der Sommerferien einen Großteil der deutschen Autobahnen auch Samstags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr nicht mehr befahren. Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 - 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Lkw-Fahrverbot (Paragraf 30 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung) gilt unverändert.

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Sind nur noch populistische Pharisäer unterwegs?

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Wir erleben gerade als Fahrpersonal und auch unsere Arbeitgeber aus dem Transportgewerbe eine Zeit die einen bei näherer Betrachtung erschauern lässt. Gerade jetzt nach medialer „Hetze „und Verdächtigungen gegen andersdenkende und vor allen gegenüber der Polizei und auch den Mitarbeitern der Rettungsdienste.

Sie wurden über Wochen hinweg als „Rassisten betitelt und pauschal verdächtigt und „regelrecht niedergemacht! Zeitgleich wurde ihnen mit der Wahl einer vom Verfassungsschutz beobachteten Dame der Linksextremistischen Szene zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg – Vorpommern vor Augen geführt was die „Werte „dieser

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