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Erwerbsminderungsrente beantragt ?

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Es kommt immer wieder vor das der eingereichte Antrag zu einer Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird , darauf sollte vom Antragsteller immer Widerspruch eingelegt und auch Akteneinsicht genommen werden . Wie sonst kann der Antragsteller sonst auch ermitteln . Auf welcher Grundlage  die Rentenversicherung ihre für den Antragsteller negative Entscheidung getroffen hat .

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Klagen auf AGG ?

Von Manfred Gadau, (Kommentare: 0)

Das Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg musste sich mit einer Klage nach dem AGG befassen . Das Verfahren hatte folgenden Hintergrund. Es ging um eine Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung gegen einen privaten Arbeitgeber. Der Kläger unterstellte diesem , in Bezug auf die Beteiligung des Betriebsrats , der Schwerbehindertenvertretung und der Bestellung eines Inklusionsbeauftragten im Rahmen einer Stellenausschreibung und einer Stellenausschreibung und einer Absage auf die Bewerbung des Klägers gegen §§ 11 , 7 AGG verstoßen zu haben .

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Verhoben ? Was sagt der Arzt ?

Von Robin Harrison, (Kommentare: 0)

Diese Frage sollte sich ein Arbeitnehmer stellen, warum ? Nun in diesem zugrunde liegenden Fall der letztendlich vor dem Landesarbeitsgericht in Nürnberg landete ging es genau um diesen Hintergrund , heben von Arbeitsmaterial. Der Kläger war als Schreiner im öffentlichen Dienst angestellt. Dort meldete er sich häufig arbeitsunfähig. Auch bescheinigte ihm ein Arzt , dass er keine Gegenstände über 10 Kilogramm mehr tragen könnte .

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Dumm gelaufen ?

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

In diesem zugrunde liegenden Fall ging es um einen Mitarbeiter einer Firma . Er arbeitete 39,5 Stunden für seinen Arbeitgeber in der Woche . Für einen kommunalen Wasserversorger aber zusätzliche 60,5 Stunden im Monat . Der besagte Wasserversorger weigerte sich letztendlich , dem Arbeitnehmer seine Vergütung zu zahlen , so kam es zu Kündigung des Mannes. Begründet wurde die Kündigung damit , dass der Beschäftigte mit beiden Jobs die zulässige Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz überschreite.

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Verdi und Mini Unternehmer

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Es gibt ja den Spruch …. und siehe da es kommt noch schlimmer!

An diesen Spruch mussten wir gerade denken.

Ist doch gerade das „Paradestück“ der VERDI und ihren (noch ?) Mitgliedern in den Häfen von Bremen, Bremerhaven , Emden , Hamburg und Lübeck uns schreckhaft vor Augen geführt worden!

Also im Kern eine Beschädigung des Sinnes einer Arbeitnehmerorganisation, weil diese gegen die Interessen ihrer eigenen Mitglieder handelt.

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