Wenn die Ampel auf Rot steht.

von Tuncay Öztunc (Kommentare: 0)

Ein wenig verwundert es einen schon, wenn Verkehrsteilnehmer noch „Probleme“ mit einer auf Rot geschaltete Ampel haben. Nur leider gibt es das aus welchen Gründen auch es geben möchte, immer wieder einmal.

In diesem zugrunde liegenden Fall entschied das Landesgericht des Saarlands dahingehend, dass der Verkehrsteilnehmer, der bei einer derartigen Situation Grün hatte, trotzdem mit einer Mithaftung von 25% bedacht wurde.

Das Oberlandesgericht des Saarlands entschied anders!

Denn aus seinem Rechtsverständnis sei en mögliches Mitverschulden der bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich Einfahrenden anderen Verkehrsteilnehmer als gering zu bewerten und stehe daher vollständig hinter das vergleichsweise schwere Verschulden des Fahrzeugführers des Rotlichtverstoßes zurück.

Es genüge schon übrigens das Nichtbeachten des Rotlichts einer Ampel oder (Lichtzeichenanlage) um das Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten.

 

Quelle: Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.04.2023

               „3 U 11/23“

Kommt alle ohne derartige Vorfälle nach Hause zurück eure GTL

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