Um euch geht es dabei

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Nachdem wir euch mitgeteilt haben das wir eine Arbeitsgruppe zum Thema der Technischen Unterwegskontrolle und speziell dabei des Prüfpunktes der Geschwindigkeitsbegrenzer installierten , kamen Fragen an uns was das denn mit Gewerkschaftsarbeit zu tun hätte .

Nun dazu folgendes, wer mit einem manipulierten Geschwindigkeitsbegrenzer unterwegs ist, hat einfach den Vorteil schneller seinen Auftrag gegenüber anderen abwickeln zu können. Rechnerisch ist dabei über das Jahr gerechnet ein kompletter Monatsumsatz möglich.

Wichtiger aber ist für uns die Verkehrssicherheit auf den Straßen. Das steht für uns im Vordergrund mit einem für uns noch wichtigeren Punkt den wir hier einmal anmerken wollen und müssen.

Was ist denn wenn ein Fahrer mit einem manipulierten Geschwindigkeitsbegrenzer in einem Unfall oder auch schweren Unfall verwickelt sein sollte ?

Wer haftet in einem solchen Fall in welcher Höhe ?

Wir haben für euch diese Frage in einer hervorragenden Zusammenarbeit mit der Ergo - Versicherung eindeutig klären können.

Eindeutig ist , dass nur die Fahrzeuge im Straßenverkehr genutzt werden dürfen , die den eindeutigen Vorschriften der STVZO entsprechen ! Nach § 16 STVZO und § 57 c

der STVZO müssen bestimmte und aufgeführte Fahrzeuge mit einem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein.

Sofern die Nutzung in Kenntnis eines fehlenden oder fehlerhaften Geschwindigkeitsbegrenzer geschieht, geht der Gesetzgeber von Vorsatz aus und es besteht unmittelbar der Verlust des Versicherungsschutz.Das Fahrpersonal eines solchen Fahrzeugs können nur haftbar gemacht werden, wenn sie von dem fehlenden bzw. manipulierten Geschwindigkeitsbegrenzer gewusst oder darüber geschwiegen haben.

Und genau hier lauert für das Fahrpersonal die Gefahr , denn wenn es nachgewiesen werden kann an Hand der technischen Daten des Fahrzeugs besteht die Möglichkeit der groben Fahrlässigkeit und damit die finanzielle Mithaftung für den entstandenen Schaden.

Darüber solltet ihr euch dringend Gedanken machen . Habt ihr bei einem vollzogenen Fahrzeugwechsel den Verdacht das mit dem Geschwindigkeitsbegrenzer etwas nicht

in Ordnung ist, meldet es umgehend dem Arbeitgeber damit ihr aber auch der Arbeitgeber abgesichert ist.

An dieser Stelle noch einmal unseren Dank an die Ergo – Versicherung in der unsere Mitglieder mit einer äußerst attraktiven Zusatzabsicherung ausgestattet werden.

Eure Fachgewerkschaft GTL

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