Stundenkonten vor einer Insolvenz schützen!
von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)
Es ist wichtig das die gewählten Betriebsräte dafür sorgen, dass Stundenkonten, die eure Wertguthaben sind, schützen.
Eine Verpflichtung dazu besteht, wenn diese Wertguthaben inclusive der Arbeitgeberanteile die monatlichen Bezugsgrößen von 3.535 EUR/West bzw. 3.464 EUR/Ost übersteigen. Dies sind die Zahlen für das Jahr 2024.
Der vorzunehmende Insolvenzschutz muss grundsätzlich durch eine Übertragung der angesparten Wertguthaben auf Dritte unter Ausschluss der Rückführung zu erfolgen.
Geht der Arbeitgeber in die Insolvenz hat der Dritte für die Erfüllung der bestehenden Ansprüche aus dem Wertguthaben einzustehen. Das bedeutet, er hat neben der Auszahlung des Wertguthabens auch die Steuer und Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen zu gewährleisten und vorzunehmen und die entsprechenden Meldungen abzugeben.
- Zum Zeitpunkt der planmäßigen Entsparung die Auszahlung des monatlich fälligen Arbeitsentgelts und auch im Besonderen die Entrichtung der monatlichen Sozialversicherungsbeiträge über den Arbeitgeber.
Das Wertguthaben (euer Stundenkonto) ist durch Dritte insbesondere in einem Treuhandverhältnis zu führen!
Denn durch die unmittelbare Übertragung des Wertguthabens in das Vermögen des Dritten (Treuhandverwalter) und die Anlage des Wertguthabens auf einem offenen Treuhandkonto oder in andere geeignete Weise ist das Wertguthaben sicherzustellen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit ein anderes, einem Treuhandverhältnis gleichwertiges Sicherungsmittel zu vereinbaren. Das können auch Versicherungsmodelle oder eine schuldrechtliche Verpfändung – oder Bürgschaftsmodell mit einer ausreichenden Sicherung gegen Kündigung sein.
Ausgeschlossen sind dabei grundsätzlich, Bilanzielle Rückstellungen sowie zwischen Konzernunternehmen begründete Einstandspflichten das sind (Bürgschaften, Patronatserklärungen und Schuldbeitritte) diese sind allesamt als Insolvenzsicherung ausgeschlossen.
Erlaubt sind aber kommerziell angebotene Sicherungen des Arbeitgebers etwa das Nutzen einer Rückdeckungsversicherung aus angebotenen Versicherungsprodukten.
Wichtig für euch, euer Arbeitgeber hat euch als seine Arbeitnehmer unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Verzögern über die beschlossenen Vorkehrungen zum Insolvenzschutz zu informieren.
Sollte euer Arbeitgeber dem nicht nachkommen, so fordert ihr ihn schriftlich dazu auf. Kommt er eurer Aufforderung nicht nach habt ihr die Möglichkeit und das Recht die Wertguthabenvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sofern der Arbeitgeber eurer Aufforderung nach Klärung nicht innerhalb von zwei Monaten nachgekommen ist. Das bis dann angesparte Wertguthaben ist in einem solchen Fall aufzulösen und im Rahmen eines Störfalls zu verbeitragen also auszuzahlen.
Aber es gibt auch eine Prüfung der Insolvenzschutzmaßnahmen etwa durch den Rentenversicherungsträger
Dabei überprüft man, ob Insolvenzschutzregeln nicht getroffen worden sind, ob die Sicherungsmitte in ihrem Umfang des Wertguthaben um mehr als 30 % unterschritten werden usw. Werden Kriterien nicht eingehalten und wird dies bei einer Betriebsprüfung festgestellt, dass mindestens eines der vorgeschriebenen Kriterien nicht erfüllt ist, geht der Rentenversicherungsträger gegen den Arbeitgeber wie folgt vor:
Es kommt zu einer Anhörung des Arbeitgebers, spätestens im Prüfbescheid wird dieser zur Zahlung der im Wertguthaben enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge aufgefordert. Die Beitragsforderungen kann aber abgewendet werden, wenn der Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Prüfbescheides die ausreichende Insolvenzsicherungspflicht nachweist.
Kommt er dem nicht nach, ist die Wertguthabensicherung von Anfang an als unwirksam anzusehen und wird komplett aufgelöst.
Kommt es dazu also zum Verlust des Wertguthabens haftet allein der Arbeitgeber für den Schaden.
Puh, langer Text, Stressig aber so wichtig für dich als Arbeitnehmer aber im Besonderen für diejenigen die im Betriebsrat über eure Interessen wachen.
Um es höflich auszudrücken, wir leben gerade in einer Zeit der Rekorde -der Insolvenzrekorde, die ihre Ursachen nicht unbedingt in den Unternehmen und ihren Arbeitnehmern haben, sondern eher als „Transformationsverluste“ der besonderen Art bezeichnet werden müssen.
Wir die GTL wünschen euch Stärke und auch an dieser Stelle eine Zukunft für die Betriebe, die euch einen Arbeitsplatz bieten können.